VDI 2047 und 42. BImSchV

Am 19. August 2017 trat die 42. Bundes-Immissionsschutzverordnung (42. BImSchV) als Teil des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in Kraft. Während die VDI 2047 bislang als allgemein anerkannte Regel der Technik zu sehen war, ist diese nun vorliegende Verordnung für die Betreiber von Verdunstungskühlanlagen zwingend umzusetzen. Der Gesetzgeber nennt in der 42. BImSchV die VDI 2047 als Maß für den Stand der Technik, wodurch die hier empfohlenen Maßnahmen ebenfalls bindend werden. 

Notwendigkeit

Umlaufwässer von offenen Rückkühlanlagen kommen mit Luft in Kontakt und waschen Inhaltsstoffe wie Staub, Pollen, etc. aus, die als Nahrung für Keime und Bakterien dienen. Hierbei ist in den letzten Jahren das Bakterium Legionella in den Focus gerückt, da es eine schwere Lungenentzündung, die sogenannten Legionellose oder Legionärskrankheit, verursachen kann. Vorsichtigen Schätzungen des Bundesumweltamtes zur Folge sind mindestens 100 Erkrankungen und 5 Todesfälle pro Jahr auf Legionellen aus offenen Kühlkreisläufen zurück zu führen. Die Dunkelziffer liegt bei geschätzten 60.000 Anlagen in Deutschland, mit einem Ausbreitungsradius von bis zu 10 km, weitaus höher. Über die VDI 2047 und die daraus resultierenden notwendigen Maßnahmen haben wir Sie in den letzten Jahren mit zwei Informationsbriefen auf dem aktuellen Stand gehalten. Hier finden Sie eine Auflistung der Punkte, die über die Anforderungen aus der genannte VDI 2047 hinausgehen. 

Erweiterung des Geltungsbereiches

Diese Verordnung gilt für Verdunstungskühlungen, Kühltürme und Nassabscheider, unabhängig von Leistung, Inhalt und Größe. Wenige Ausnahmen sind formuliert.

Anzeigepflicht 

Die nach Landesrecht zuständigen Behörden sind über Neuanlagen, Bestandsanlagen, Änderungen an Bestandsanlagen, Stilllegungen und Betreiberwechsel zu informieren.

Bestandsanlagen waren der zuständigen Behörde bis zum 18.08.2018 anzuzeigen.

Art und Umfang der Anzeige ist in der 42. BImSchV beschrieben. Die Anzeige erfolgt über das Portal www.kavka.bund.de. 

Inhalt der Anzeige nach § 13  - 42. BImSchV

  1. Angaben zum Standort der Anlage (Geokoordinaten und Adresse des Anlagenstandorts) 
  2. Angaben zum Betreiber der Anlage (Name, Adresse, Ansprechpartner) 
  3. Art der Anlage       a) Verdunstungskühlanlage       b) Nassabscheider        c) Kühlturm 
  4. Datum der erstmaligen Inbetriebnahme 

Gefährdungsbeurteilung 

Vor der Inbetriebnahme oder der Wiederinbetriebnahme muss für die Anlage eine Gefährdungsbeurteilung unter Beteiligung einer hygienisch fachkundigen Person (VDI 2047 Blatt 2 oder VDI 6022) erstellt werden.

Meldepflicht 

Eine Überschreitung des Maßnahmenwertes (nach Anlage1 der 42. BImSchV) führt unmittelbar, insbesondere unabhängig vom Ergebnis der zu veranlassenden zusätzlichen Untersuchung, zu einer Information der nach Landesrecht zuständigen Behörden. Art und Umfang der Meldung ist in der 42. BImSchV beschrieben.

Überprüfung durch Sachverständige 

 Der Betreiber hat nach der Inbetriebnahme die Anlage regelmäßig alle fünf Jahre von einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen oder durch eine akkreditierte Inspektionsstelle eine Überprüfung des ordnungsgemäßen Anlagenbetriebs durchführen zu lassen. Der Bericht ist der nach Landesrecht zuständigen Behörden binnen vier Wochen zu übermitteln. Für Bestandsanlagen hat die Sachverständigenprüfung bis spätestens zum 19.08.2019 zu erfolgen.

Betriebstagebuch 

 Das Betriebstagebuch muss jederzeit einsehbar sein. Die Aufbewahrungsfrist beträgt fünf Jahre. Inhalt des Betriebstagebuchs: Anlage-ID Angaben zum Standort der Anlage Angaben zum Betreiber der Anlage Art der Anlage Datum der erstmaligen Inbetriebnahme Änderungen an der Anlage Datum der Stilllegung Angaben zum Betriebszustand der Anlage Überschreitungen der in Anlage 1 genannten Prüfwerte Überschreitungen der in Anlage 1 genannten Maßnahmenwerte. Das Betriebstagebuch ist auf Verlangen der nach Landesrecht zuständigen Behörden vorzulegen.

Unsere Leistungen für einen wirtschaftlichen und gesetzeskonformen Betrieb Ihrer Verdunstungskühlanlagen und Nassabscheider: 

  • Ablagerungsinhibitoren und Dispergiermittel 
  •  Korrosionsschutzmittel 
  •  organische und oxidierende Biozide 
  •  Dosier -, Mess- und Regeltechnik 
  •  Überwachung der chemischen und physikalisch-chemischen Parameter 
  •  Unterstützung bei der Erstellung von Risikoanalysen/Gefährdungsbeurteilungen 
  •  Unterstützung bei der Anzeige des Systems 
  •  Unterstützung bei der Erarbeitung eines Betriebstagebuchs 
  •  Qualifizierung des Betriebspersonals (Schulung nach VDI 2047 Blatt 2) 

 Unsere Mitarbeiter sind selbstverständlich zertifizierte Probenehmer im Sinne dieser Verordnung. 

Gerne erstellen wir Ihnen ein Angebot zur Umsetzung der Maßnahmen sowie für das Equipment, das für die betriebsinterne Überwachung erforderlich ist. 

Sie erreichen uns unter Tel. 0 29 22 / 40 01 oder info@hydrogel-chemie.de. Senden Sie uns Ihr Anliegen , wir melden uns umgehend bei Ihnen. Wir speichern Ihre Kontaktdaten nicht und senden Ihnen keine Newsletter.