VDI 2047 und 42. BImSchV

Am 19. August 2017 trat die 42. Bundes-Immissionsschutzverordnung (42. BImSchV) als Teil des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in Kraft. Während die VDI 2047 bislang als allgemein anerkannte Regel der Technik zu sehen war, ist diese nun vorliegende Verordnung für die Betreiber von Verdunstungskühlanlagen zwingend umzusetzen. Der Gesetzgeber nennt in der 42. BImSchV die VDI 2047 als Maß für den Stand der Technik, wodurch die hier empfohlenen Maßnahmen ebenfalls bindend werden. 

Erweiterung des Geltungsbereiches

Diese Verordnung gilt für Verdunstungskühlungen, Kühltürme und Nassabscheider, unabhängig von Leistung, Inhalt und Größe. Wenige Ausnahmen sind formuliert.